Was du mir sagst, das vergesse ich,
was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
"Konfuzius"
LEISTUNG
Das Erstgespräch dient der Beratung und Bedarfsabklärung.
Die lerntherapeutischen Sitzungen werden in der Regel 1 x wöchentlich abgehalten. In diesem Betrag inbegriffen sind Vor- und Nachbearbeitung.
Der Ansatz richtet sich nach den Empfehlungen des Schweizerischen Berufsverbandes der diplomierten Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten SVLT.
Bei kurzfristiger Abmeldung von weniger als 24 Stunden erlaube ich mir, die Hälfte der für Sie reservierten Zeit in Rechnung zu stellen.
Für einen verpassten Termin, der nicht abgemeldet wurde, verrechne ich den vollen Tarif.
Die Anzahl der Sitzungen ist individuell. Sie wird beeinflusst durch die Dynamik der Lernschwierigkeit bzw. der persönlichen Ressourcen. Die Interventionen und das weitere Vorgehen werden periodisch besprochen. Das Intervall dieser Standortgespräche wird nach Empfehlung oder auf persönlichen Wunsch durchgeführt. Die Kosten dafür werden nach Zeitaufwand pro rata dem Sitzungstarif berechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Lerntherapie nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Die Lerntherapeutin untersteht der Schweigepflicht. Auskünfte an Drittpersonen werden nur nach Einwilligung der Klient:innen und / oder der gesetzlichen Vertretung gegeben.